AGB´s vom Haus Zengerle
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und zugesagt ist.
- Am Anreisetag steht Ihnen die Ferienwohnung ab 14 Uhr zur Verfügung, am Abreisetag bitten wir Sie, die Ferienwohnung bis 10 Uhr freizugeben.
- Eine Stornierung klingt ärgerlich und ist ärgerlich. Für ALLE. Schade, wenn eine Ferienwohnung frei bleibt, obwohl andere gerne gekommen wären. Andererseits: Jedem kann was dazwischenkommen. Unsere Bitte: Informieren Sie uns rechtzeitig. Wir versuchen tolerant zu sein. Wir empfehlen eine Reiserücktrittskosten-Versicherung. Diese können Sie online abschließen oder wir legen Ihrer Buchung auf Wunsch gerne ein Formular bei.
- Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparung beträgt 10% des Übernachtungspreises.
- Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
- Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 5 errechneten Betrag zu bezahlen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.